Steuern werden als direkte Abzüge einbehalten. Mit der Monatsabrechnung erhält man seinen Nettolohn ausgezahlt. Aus Kirchensteuern sind direkte Steuern und werden einbehalten.
persönliche Abzüge / Steuern
Zu Beginn der Erwerbstätigkeit muss man sich für eine der beiden Krankenversicherungen entscheiden. Die gesetzliche kostet 8,2 % des monatlichen Gehaltes mit einer Obergrenze von 313,65 Euro. Die Private kostet für Jüngere weniger, für Ältere mehr. Welche Art der Krankenversicherung die Richtige ist, muss individuell entschieden werden. Zu Beginn reicht die Gesetzliche völlig aus. Ein Wechsel in die Private ist später immer möglich, zurück in die Gesetzliche aber schwierig. Eine ausführliche beratung ist deshalb vor einer endgültigen Entscheidung wichtig.
gesetzliche und private Krankenversicherung
Um einen Rentenanspruch zu haben muss man 60 Monatsbeiträge in das Rentenversicherungs-system eingezahlt haben. Eine Rente kann man auch im Ausland erhalten.
Wenn man weniger als 60 Monate in das System eingezahlt hat, erwirbt man keinen Rentenanspruch aber man kann sich seinen Anteil auszahlen lassen (~3.000 bis 5.000 Euro im Jahr). Die Rentenversicherung wird bei Ärzten über das ´Versorgungswerk´ geleistet. Zumeist sind die Rentenleistungen höher als in der allgemeinen Rentenversicherung. Die monatlichen Belastungen liegen bei 14% des Verdienstes. letzte Aktualisierung 21.06.2021, Version 3.6
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